Lot

5

Barbirolli, John (Dirigent). Handschriftlicher Brief mit Unterschrift. 8°. Berlin, o. Datum. 2 S.

In Books, Autographs, Posters

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Barbirolli, John (Dirigent). Handschriftlicher Brief mit Unterschrift. 8°. Berlin, o. Datum. 2 S.
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Berlin-Wilmersdorf
Barbirolli, John (Dirigent). Handschriftlicher Brief mit Unterschrift. 8Ā°. Berlin, o. Datum. 2 S. auf Doppelblatt.

Zweiseitiger Breif an einen Freund, auf Briefpapier des Hotel Steinplatz in Berlin in englischer Sprache geschrieben. In Schreiben bezieht sich Barbiolli auf einen vorangegangenen Brief und betont seine prall gefĆ¼llten Terminkalender "I am so very sorry I can't see you today, bit I have a tremendous amount of work to do; on this, my only free day in Berlin". - Gelocht.
Barbirolli, John (Dirigent). Handschriftlicher Brief mit Unterschrift. 8Ā°. Berlin, o. Datum. 2 S. auf Doppelblatt.

Zweiseitiger Breif an einen Freund, auf Briefpapier des Hotel Steinplatz in Berlin in englischer Sprache geschrieben. In Schreiben bezieht sich Barbiolli auf einen vorangegangenen Brief und betont seine prall gefĆ¼llten Terminkalender "I am so very sorry I can't see you today, bit I have a tremendous amount of work to do; on this, my only free day in Berlin". - Gelocht.

Books, Autographs, Posters

Sale Date(s)
Venue Address
Badensche Straße 29
Berlin-Wilmersdorf
10715
Germany

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Important Information

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Terms & Conditions

Unsere Auktionsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges.

2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.

3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.

4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.

5 a. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 24% zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern), zu entrichten. Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „#“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% (Autographen, Manuskripte, die weniger als 50 Jahre alt sind, Landkarten, die weniger als 200 Jahre alt sind, sowie Graphik, Kunst, Photographie, Antiquitäten und Kunstgewerbe etc.) zu entrichten (Regelbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU - und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU - wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muß die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muß die Mehrwertsteuer berechnet werden. Für Originalkunstwerke, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird eine anteilige Umlage für das Folgerecht von 1% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.

5 b. Telefonische Gebote werden gerne entgegengenommen, jedoch werden diese erst ab einem Schätzpreis von Euro 300,-- berücksichtigt. Sollte der Ersteigerer zum entsprechenden Zeitpunkt nicht erreichbar sein, gilt der Ausrufpreis als festes Gebot, die Katalogposition wird in dem Falle, daß kein Gegenbieter vorliegt, dann zum Ausrufpreis an den Ersteigerer zugeschlagen.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.

8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht im einzelnen kollationiert und stets von jeder Reklamation ausgeschlossen.

9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis....

10. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Hauff & Auvermann spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.

11. Erfüllungsort ist Berlin-Wilmersdorf. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.

12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

Die Versteigerer: Cornelus Hauff und Dirk Auvermann

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