Lot

1

VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X -

In Classic Cars

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +41 (0)41 4181010 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
1/10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 1 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 2 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 3 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 4 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 5 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 6 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 7 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 8 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 9 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 10 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 1 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 2 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 3 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 4 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 5 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 6 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 7 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 8 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 9 of 10
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - - Image 10 of 10
Auctioneer has chosen not to publish the price of this lot
Luzern
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - Originalgetreu restauriertes Fahrzeug - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14559 vom April 2016 - Sehr guter Gesamtzustand - schöne Farbkombination - Aktuelle Strassenzulassung (23. Januar 2015 / Code 180 - Veteran) - Car restored true to original - FIVA Identity SMVC card no. 14559 dated April 2016 - Excellent overall condition - beautiful colour combination - Road-legal (January 23, 2015 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. 14559 vom April 2016 Diverse Unterlagen (vor allem Rechnungsbelege von den Restaurations-Arbeiten) vom direkten Vorbesitzer.Vgl. Automobil Revue, Zeitung Nr. 36 / 1972 vom 24. August 1974, S. 21 Vgl. Automobil Revue, Zeitung Nr. 15 / 1974 vom 28. März 1974, S. 17 Vgl. Fahrzeugbericht auf Zwischengas.com vom 12. November 2013 - VW Käfer 1303 Cabriolet - bodenständiger Charmeur Erstauslieferung am 23. Mai 1979 in Deutschland Erster Besitzer bis jetzt nicht bekannt Auto Dürst, Landquart GR (ca. 2008 erworben) A. K., Untersiggenthal (2009 von oben genannter Person erworben) Aktueller Schweizer Privatbesitz (2015 von oben genannter Person erworben) VW Käfer 1303 Cabrio Bereits 1938, als der Grundstein für die Fertigung des "Kraft durch Freude"-Wagens gelegt wurde, präsentierte Ferdinand Porsche neben der geschlossenen Limousine auch ein Cabriolet. Jedoch sollte es noch über zehn Jahre dauern, bis man ein offizielles VW Käfer Cabriolet kaufen konnte. Dafür wurde es dann gleich in zwei Varianten angeboten, einmal als zweisitziges Hebmüller-Cabriolet (mit zwei Notsitzen) und einmal als viersitziges Karmann-Cabriolet, das in seiner Form dem bis zum Schluss gebauten 1303 Cabriolet entsprach. Die Hebmüller-Variante wurde nur 696 Mal gebaut, der Karmann-Viersitzer aber konnte über 330'000 Mal verkauft werden und stellte eine der volkstümlichsten Möglichkeiten dar, sich einen offenen Wagen zuzulegen. Als mit dem Golf Cabriolet ein Nachfolger vorgestellt wurde, trauerten viele Nostalgiker dem offenen Käfer nach. Von der 1303-Variante, welche wie der geschlossene Käfer von vielen Verbesserungen im Fahrwerksbereich profitierte (u.a. modernere Doppelgelenkhinterachse und vorne Federbeinaufhängung), wurden alleine im Jahr 1979 fast rekordverdächtige 20'000 Exemplare an den Käufer gebracht. Die Gesamtproduktion der letzten Cabriolet-Version umfasste 114'489 Fahrzeuge. Der 1303 Käfer unterscheidet sich von seinen Vorgängern durch eine gebogene Windschutzscheibe, ein neu gestaltetes Armaturenbrett aus Kunststoff und mit Lüftungsdüsen sowie ein zweigeschossiges Handschuhfach. Zudem gab es besser geformte und auf drei Stützen stehende Sitze mit grösserem Verstellbereich und deutlich grösseren Schlussleuchten, die den Wagen wegen Änderungen an Kotflügeln und Stossstangen um drei Zentimeter grösser machten. Bis heute gehört das 1303 Cabriolet nicht zuletzt dank seines robusten Daches zu den beliebtesten Oldtimern überhaupt. Das angebotene Fahrzeug Die uns bekannte Geschichte beginnt 2008 - beim letzten bekannten Besitzer des VW Käfer Cabrios, einem Autohändler in der Ostschweiz. Dieser verkaufte den schönen Käfer an einen Schweizer Privatbesitzer im Kanton Aargau. Der Zustand konnte damals noch als sehr schön - jedoch mit Gebrauchsspuren beschrieben werden. Die Strassenzulassung als Veteran (Code 180) wurde mit dem Verkauf im Mai 2009 neu gemacht. Alles war fein, so dass der Käfer wieder auf die Strasse zurück konnte. Der neue Besitzer genoss den Käfer während den kommenden sechs Jahren sehr intensiv. Er war viel unterwegs und machte unter anderem auch viele Ausfahrten über die schönen Schweizer Pässe. Nach dieser Zeit und einigen Kilometern sah das Käfer-Cabrio jedoch etwas mitgenommen aus. Der regelmässige Einsatz auf den Allwetter-Ausfahrten hatten den Käfer mehr in Anspruch genommen, als man auf den ersten Blick sehen konnte. Eine
VW Käfer 1303 Cabriolet, Jg. 1979Chassis-Nummer: 159 203 1859 Motor-Nummer: AS 176 132X - Originalgetreu restauriertes Fahrzeug - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14559 vom April 2016 - Sehr guter Gesamtzustand - schöne Farbkombination - Aktuelle Strassenzulassung (23. Januar 2015 / Code 180 - Veteran) - Car restored true to original - FIVA Identity SMVC card no. 14559 dated April 2016 - Excellent overall condition - beautiful colour combination - Road-legal (January 23, 2015 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. 14559 vom April 2016 Diverse Unterlagen (vor allem Rechnungsbelege von den Restaurations-Arbeiten) vom direkten Vorbesitzer.Vgl. Automobil Revue, Zeitung Nr. 36 / 1972 vom 24. August 1974, S. 21 Vgl. Automobil Revue, Zeitung Nr. 15 / 1974 vom 28. März 1974, S. 17 Vgl. Fahrzeugbericht auf Zwischengas.com vom 12. November 2013 - VW Käfer 1303 Cabriolet - bodenständiger Charmeur Erstauslieferung am 23. Mai 1979 in Deutschland Erster Besitzer bis jetzt nicht bekannt Auto Dürst, Landquart GR (ca. 2008 erworben) A. K., Untersiggenthal (2009 von oben genannter Person erworben) Aktueller Schweizer Privatbesitz (2015 von oben genannter Person erworben) VW Käfer 1303 Cabrio Bereits 1938, als der Grundstein für die Fertigung des "Kraft durch Freude"-Wagens gelegt wurde, präsentierte Ferdinand Porsche neben der geschlossenen Limousine auch ein Cabriolet. Jedoch sollte es noch über zehn Jahre dauern, bis man ein offizielles VW Käfer Cabriolet kaufen konnte. Dafür wurde es dann gleich in zwei Varianten angeboten, einmal als zweisitziges Hebmüller-Cabriolet (mit zwei Notsitzen) und einmal als viersitziges Karmann-Cabriolet, das in seiner Form dem bis zum Schluss gebauten 1303 Cabriolet entsprach. Die Hebmüller-Variante wurde nur 696 Mal gebaut, der Karmann-Viersitzer aber konnte über 330'000 Mal verkauft werden und stellte eine der volkstümlichsten Möglichkeiten dar, sich einen offenen Wagen zuzulegen. Als mit dem Golf Cabriolet ein Nachfolger vorgestellt wurde, trauerten viele Nostalgiker dem offenen Käfer nach. Von der 1303-Variante, welche wie der geschlossene Käfer von vielen Verbesserungen im Fahrwerksbereich profitierte (u.a. modernere Doppelgelenkhinterachse und vorne Federbeinaufhängung), wurden alleine im Jahr 1979 fast rekordverdächtige 20'000 Exemplare an den Käufer gebracht. Die Gesamtproduktion der letzten Cabriolet-Version umfasste 114'489 Fahrzeuge. Der 1303 Käfer unterscheidet sich von seinen Vorgängern durch eine gebogene Windschutzscheibe, ein neu gestaltetes Armaturenbrett aus Kunststoff und mit Lüftungsdüsen sowie ein zweigeschossiges Handschuhfach. Zudem gab es besser geformte und auf drei Stützen stehende Sitze mit grösserem Verstellbereich und deutlich grösseren Schlussleuchten, die den Wagen wegen Änderungen an Kotflügeln und Stossstangen um drei Zentimeter grösser machten. Bis heute gehört das 1303 Cabriolet nicht zuletzt dank seines robusten Daches zu den beliebtesten Oldtimern überhaupt. Das angebotene Fahrzeug Die uns bekannte Geschichte beginnt 2008 - beim letzten bekannten Besitzer des VW Käfer Cabrios, einem Autohändler in der Ostschweiz. Dieser verkaufte den schönen Käfer an einen Schweizer Privatbesitzer im Kanton Aargau. Der Zustand konnte damals noch als sehr schön - jedoch mit Gebrauchsspuren beschrieben werden. Die Strassenzulassung als Veteran (Code 180) wurde mit dem Verkauf im Mai 2009 neu gemacht. Alles war fein, so dass der Käfer wieder auf die Strasse zurück konnte. Der neue Besitzer genoss den Käfer während den kommenden sechs Jahren sehr intensiv. Er war viel unterwegs und machte unter anderem auch viele Ausfahrten über die schönen Schweizer Pässe. Nach dieser Zeit und einigen Kilometern sah das Käfer-Cabrio jedoch etwas mitgenommen aus. Der regelmässige Einsatz auf den Allwetter-Ausfahrten hatten den Käfer mehr in Anspruch genommen, als man auf den ersten Blick sehen konnte. Eine

Classic Cars

Sale Date(s)
Venue Address
Haldenstraße 19
Luzern
6006
Switzerland

For Galerie Fischer Auktionen AG delivery information please telephone +41 (0)41 4181010.

Important Information

15 % Aufgeld.

Für Internet-Käufe kommen 1,5 % hinzu.

Aufgelder zuzüglich 8 % MwSt.

Terms & Conditions

Durch die Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden, dessen Gebot vom Auktionator akzeptiert wurde. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit, dann kann der Versteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass das Los den vom Verkäufer festgesetzten Mindestpreis erzielt. Verkäufer dürfen auf eigene Objekte nicht mitbieten oder auf ihre Rechnung durch Dritte mitbieten lassen. Der Versteigerer behält sich vor, zur Vertretung von Kaufaufträgen, eigenen Kaufabsichten und/oder Verkaufslimiten selber mitzubieten.

2. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien beim Sekretariat des Auktionshauses eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen des Auktionshauses eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.

3. Es steht dem Versteigerer nach seinem Ermessen frei, ein Gebot heraufzusetzen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Lose zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, hinzuzufügen und/oder wegzulassen bzw. von der Auktion zurückzuziehen.

4. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben. Bietaufträge (für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann), müssen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax dem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen des Auktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich derjenige Bietauftrag berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist. Bietaufträge sind unwiderrufbar und verbindlich. Aufträge unterhalb der Hälfte der Schätzung können nicht akzeptiert werden. Telefonische Bieter, welche nach Ermessen des Auktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen Bieter erklären sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen darf. Jegliche Haftung des Auktionshauses sowohl für Bietaufträge als auch telefonische Gebote wird wegbedungen.

5. Auf dem Zuschlagspreis ist von allen Käufern (Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, das wie folgt berechnet wird:
Bei einem Zuschlag bis und mit CHF 300’000.–: 23%;
Bei einem Zuschlag ab CHF 300’000.–: 23% auf die ersten CHF 300’000.– und
18% auf die Differenz zwischen CHF 300’000.– und der Höhe des Zuschlages.
Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.
Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 8% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen der Auktion entsprechend hingewiesen wird), wird die MWSt. auch auf dem Zuschlagspreis erhoben und überwälzt, wobei das Auktionshaus in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.

6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in Schweizer Währung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für seine Käufe persönlich und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

7. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Auktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. Das Auktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene Rechnungen nach dieser Frist einer Inkassostelle zu übergeben.

8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen
Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder auf dem Weg des freihändigen Verkaufs veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

9. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung der Auktionsrechnung auf den Käufer über, die Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Es wird vereinbart, dass das Auktionshaus bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen) ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten, die sich im Besitz des Auktionshauses oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche Bestätigung vorliegt.

10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcher Art sind keine Zusicherungen, Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder das Aufgeld noch die MWSt. Das Auktionshaus (sowie die mit dem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und der Einlieferer bzw. Verkäufer haften nicht im Zusammenhang mit solchen Äusserungen, insbesondere nicht für unrichtige bzw. unvollständige Beschreibungen, Abbildungen, Zuschreibungen, für den Hersteller, den Ursprung, das Alter, die Herkunft, die Masse, die Vollständigkeit, den Zustand und/oder für die Echtheit des Objektes sowie für andere offene oder verborgene Mängel.

11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen.

12. Erklärt sich das Auktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte Fälschung)
zu annullieren, so erfolgt dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Aus solchen Kulanzfällen können für andere Fälle keine Ansprüche abgeleitet werden.

13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet. Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer. Der Ersteigerer bestätigt, über bestehende Ein- und Ausfuhrregeln unterrichtet worden zu sein. Gegenstände, die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingelagert werden. Übernimmt das Auktionshaus Verpackung, Handhabung, Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung des Auktionshauses und auf Kosten des Käufers.

14. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter verkauft. Der Käufer bzw. Ersteigerer hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Verkäufers bzw. Einlieferers und der Einliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer 5 hiervor bleiben vorbehalten.

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch das Auktionshaus geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Ausschliesslich die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen ist massgebend.

16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw. Käufer den Sitz des Auktionshauses Luzern-Stadt.

See Full Terms And Conditions