Lot

20

Jensen 541L, Jg. 1956Chassis-Nummer: 541 / 1075803 Motor-Nummer: 1D10713 MJEN - Sehr seltenes und

In Classic Cars

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Luzern
Jensen 541L, Jg. 1956Chassis-Nummer: 541 / 1075803 Motor-Nummer: 1D10713 MJEN - Sehr seltenes und originales Fahrzeug - nur 226 Exemplare gebaut - FIVA Identity Card Nr. OCB 054544 OE 13989 vom 20. April 2015 (Kategorie A/3) - Sehr guter Zustand: 2012-2014 komplett restauriert (Body off) - Umfangreiche Dokumentation (Fotos, Dokumente) der Restauration - Aktuelle Strassenzulassung (20. Mai 2015 / Code 180 - Veteran) - Very rare and original car - only 226 specimens built - FIVA Identity Card no. OCB 054544 OE 13989 dated April 20, 2015 (category A/3) - Very good condition: 2012-2014 completely restored (body off) - Comprehensive documentation (photos, documents) of restoration - Road-legal (May 20, 2015 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. OCB 054544 OE 13989 vom 20. April 2015 (Kategorie A/3) - Duplikat - Englisches Registration Book (Halter-Historie) - Dokumentation mit Fotos und Belegen der Restauration (2012-2014) Fertiggestellt am 14. April 1956 Erster Besitzer: Humber Bridge Motors Ltd., Grimsby, GB (17. Juli 1956) Englische Strassenzulassung: XWB 822 R. S., Woodstock Oxford, GB (am 30. September 1972 von oben genannter Person erworben) J. G., Witney Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) M. B., Witney Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) K. B., Ducklington Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) Derzeit Schweizer Privatbesitz, Bern (2014 vom Vorbesitzer erworben) Der Jensen 541 Der englische Hersteller Jensen, gegrĆ¼ndet durch die BrĆ¼der Richard und Alan Jensen in den Dreissigerjahren, machte schon frĆ¼h mit interessanten, eigenen Karosserien und Aufbauten fĆ¼r Sportwagen, Limousinen und Lastwagen auf sich aufmerksam. Jensen baute aber auch Karosserien im Auftrag fĆ¼r andere Hersteller. So entstanden auch die Aufbauten fĆ¼r den ersten Austin-Healey und fĆ¼r den Volvo P 1800 bei Jensen. Die Modellbezeichnung 541 hatte eine einfache Bedeutung. Die "54" deutete auf das Modelljahr hin - die "1" auf die erste Serie des Modells 541. Immer wieder wurden durch Jensen auch eigene Sportwagen prƤsentiert. So zum Beispiel 1950 der Interceptor und 1953 das Modell 541. Letzterer galt als Produktionsmodell mit aerodynamisch sehr fortschrittlicher Kunststoffkarosserie (cw-Wert 0.39) und einem Leergewicht von 1'220 kg. Das war zu dieser Zeit sehr innovativ. Auf dem Stahlrahmen des Jensen 541 war ein Reihensechszylinder mit 4.0 Liter Hubraum und drei SU-Vergasern verbaut. Ein Aggregat, welches aus der Zusammenarbeit mit Austin Ć¼bernommen werden konnte. Die hintere Starrachse entsprach dem damaligen Stand der Technik und mit den vier Scheibenbremsen, die ab 1956 verfĆ¼gbar waren, setzte Jensen sogar einen Meilenstein in der Automobil-Geschichte. Denn zu jener Zeit gab es kein anderes viersitziges Auto, welches Ć¼ber eine so fortschrittliche Technik verfĆ¼gte. Der 541 wurde ab 1957 auch als 541R und ab 1960 als zehn Zentimeter breitere Luxus-GT-Version 541S angeboten. Die S-Version verfĆ¼gte bereits Ć¼ber serienmƤssig installierte Sicherheitsgurte. Insgesamt entstanden 226 Exemplare des Modells 541L, 193 Exemplare vom 541R und 127 Exemplare vom letzten Modell 541S. Gesamthaft wurden 546 Fahrzeuge produziert. Die Technik lebte teilweise im Nachfolger C-V8 weiter und selbst der erste 4x4-Sportwagen, der Jensen FF, nutzte noch die Chassis-Bauweise des 541. Das angebotene Fahrzeug Der Jensen 541L wurde im FrĆ¼hling 1956 ausgeliefert und kurz danach in England erstmals unter der Nummer XWB 822 registriert. Laut dem Registration Book (Besitzer-Registrierung) war die erste Besitzerin die Firma Humber Bridge Motors Ltd. in Grimsby im Osten von England. Nach 16 Jahren wechselte das Jensen-CoupĆ© 1972 erstmals den Besitzer. R. S., der zweite Besitzer, war in Woodstock bei Oxford, westlich von London, wohnhaft. Alle weiteren Besitzer kamen dann ebenfalls aus dieser Region. So auch der Dritte Besitzer, J. G. aus Witney
Jensen 541L, Jg. 1956Chassis-Nummer: 541 / 1075803 Motor-Nummer: 1D10713 MJEN - Sehr seltenes und originales Fahrzeug - nur 226 Exemplare gebaut - FIVA Identity Card Nr. OCB 054544 OE 13989 vom 20. April 2015 (Kategorie A/3) - Sehr guter Zustand: 2012-2014 komplett restauriert (Body off) - Umfangreiche Dokumentation (Fotos, Dokumente) der Restauration - Aktuelle Strassenzulassung (20. Mai 2015 / Code 180 - Veteran) - Very rare and original car - only 226 specimens built - FIVA Identity Card no. OCB 054544 OE 13989 dated April 20, 2015 (category A/3) - Very good condition: 2012-2014 completely restored (body off) - Comprehensive documentation (photos, documents) of restoration - Road-legal (May 20, 2015 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. OCB 054544 OE 13989 vom 20. April 2015 (Kategorie A/3) - Duplikat - Englisches Registration Book (Halter-Historie) - Dokumentation mit Fotos und Belegen der Restauration (2012-2014) Fertiggestellt am 14. April 1956 Erster Besitzer: Humber Bridge Motors Ltd., Grimsby, GB (17. Juli 1956) Englische Strassenzulassung: XWB 822 R. S., Woodstock Oxford, GB (am 30. September 1972 von oben genannter Person erworben) J. G., Witney Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) M. B., Witney Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) K. B., Ducklington Oxford, GB (von oben genannter Person erworben - Datum unbekannt) Derzeit Schweizer Privatbesitz, Bern (2014 vom Vorbesitzer erworben) Der Jensen 541 Der englische Hersteller Jensen, gegrĆ¼ndet durch die BrĆ¼der Richard und Alan Jensen in den Dreissigerjahren, machte schon frĆ¼h mit interessanten, eigenen Karosserien und Aufbauten fĆ¼r Sportwagen, Limousinen und Lastwagen auf sich aufmerksam. Jensen baute aber auch Karosserien im Auftrag fĆ¼r andere Hersteller. So entstanden auch die Aufbauten fĆ¼r den ersten Austin-Healey und fĆ¼r den Volvo P 1800 bei Jensen. Die Modellbezeichnung 541 hatte eine einfache Bedeutung. Die "54" deutete auf das Modelljahr hin - die "1" auf die erste Serie des Modells 541. Immer wieder wurden durch Jensen auch eigene Sportwagen prƤsentiert. So zum Beispiel 1950 der Interceptor und 1953 das Modell 541. Letzterer galt als Produktionsmodell mit aerodynamisch sehr fortschrittlicher Kunststoffkarosserie (cw-Wert 0.39) und einem Leergewicht von 1'220 kg. Das war zu dieser Zeit sehr innovativ. Auf dem Stahlrahmen des Jensen 541 war ein Reihensechszylinder mit 4.0 Liter Hubraum und drei SU-Vergasern verbaut. Ein Aggregat, welches aus der Zusammenarbeit mit Austin Ć¼bernommen werden konnte. Die hintere Starrachse entsprach dem damaligen Stand der Technik und mit den vier Scheibenbremsen, die ab 1956 verfĆ¼gbar waren, setzte Jensen sogar einen Meilenstein in der Automobil-Geschichte. Denn zu jener Zeit gab es kein anderes viersitziges Auto, welches Ć¼ber eine so fortschrittliche Technik verfĆ¼gte. Der 541 wurde ab 1957 auch als 541R und ab 1960 als zehn Zentimeter breitere Luxus-GT-Version 541S angeboten. Die S-Version verfĆ¼gte bereits Ć¼ber serienmƤssig installierte Sicherheitsgurte. Insgesamt entstanden 226 Exemplare des Modells 541L, 193 Exemplare vom 541R und 127 Exemplare vom letzten Modell 541S. Gesamthaft wurden 546 Fahrzeuge produziert. Die Technik lebte teilweise im Nachfolger C-V8 weiter und selbst der erste 4x4-Sportwagen, der Jensen FF, nutzte noch die Chassis-Bauweise des 541. Das angebotene Fahrzeug Der Jensen 541L wurde im FrĆ¼hling 1956 ausgeliefert und kurz danach in England erstmals unter der Nummer XWB 822 registriert. Laut dem Registration Book (Besitzer-Registrierung) war die erste Besitzerin die Firma Humber Bridge Motors Ltd. in Grimsby im Osten von England. Nach 16 Jahren wechselte das Jensen-CoupĆ© 1972 erstmals den Besitzer. R. S., der zweite Besitzer, war in Woodstock bei Oxford, westlich von London, wohnhaft. Alle weiteren Besitzer kamen dann ebenfalls aus dieser Region. So auch der Dritte Besitzer, J. G. aus Witney

Classic Cars

Sale Date(s)
Venue Address
Haldenstraße 19
Luzern
6006
Switzerland

For Galerie Fischer Auktionen AG delivery information please telephone +41 (0)41 4181010.

Important Information

15 % Aufgeld.

Für Internet-Käufe kommen 1,5 % hinzu.

Aufgelder zuzüglich 8 % MwSt.

Terms & Conditions

Durch die Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden, dessen Gebot vom Auktionator akzeptiert wurde. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit, dann kann der Versteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass das Los den vom Verkäufer festgesetzten Mindestpreis erzielt. Verkäufer dürfen auf eigene Objekte nicht mitbieten oder auf ihre Rechnung durch Dritte mitbieten lassen. Der Versteigerer behält sich vor, zur Vertretung von Kaufaufträgen, eigenen Kaufabsichten und/oder Verkaufslimiten selber mitzubieten.

2. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien beim Sekretariat des Auktionshauses eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen des Auktionshauses eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.

3. Es steht dem Versteigerer nach seinem Ermessen frei, ein Gebot heraufzusetzen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Lose zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, hinzuzufügen und/oder wegzulassen bzw. von der Auktion zurückzuziehen.

4. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben. Bietaufträge (für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann), müssen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax dem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen des Auktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich derjenige Bietauftrag berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist. Bietaufträge sind unwiderrufbar und verbindlich. Aufträge unterhalb der Hälfte der Schätzung können nicht akzeptiert werden. Telefonische Bieter, welche nach Ermessen des Auktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen Bieter erklären sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen darf. Jegliche Haftung des Auktionshauses sowohl für Bietaufträge als auch telefonische Gebote wird wegbedungen.

5. Auf dem Zuschlagspreis ist von allen Käufern (Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, das wie folgt berechnet wird:
Bei einem Zuschlag bis und mit CHF 300’000.–: 23%;
Bei einem Zuschlag ab CHF 300’000.–: 23% auf die ersten CHF 300’000.– und
18% auf die Differenz zwischen CHF 300’000.– und der Höhe des Zuschlages.
Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.
Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 8% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen der Auktion entsprechend hingewiesen wird), wird die MWSt. auch auf dem Zuschlagspreis erhoben und überwälzt, wobei das Auktionshaus in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.

6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in Schweizer Währung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für seine Käufe persönlich und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

7. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Auktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. Das Auktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene Rechnungen nach dieser Frist einer Inkassostelle zu übergeben.

8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen
Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder auf dem Weg des freihändigen Verkaufs veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

9. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung der Auktionsrechnung auf den Käufer über, die Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Es wird vereinbart, dass das Auktionshaus bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen) ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten, die sich im Besitz des Auktionshauses oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche Bestätigung vorliegt.

10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcher Art sind keine Zusicherungen, Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder das Aufgeld noch die MWSt. Das Auktionshaus (sowie die mit dem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und der Einlieferer bzw. Verkäufer haften nicht im Zusammenhang mit solchen Äusserungen, insbesondere nicht für unrichtige bzw. unvollständige Beschreibungen, Abbildungen, Zuschreibungen, für den Hersteller, den Ursprung, das Alter, die Herkunft, die Masse, die Vollständigkeit, den Zustand und/oder für die Echtheit des Objektes sowie für andere offene oder verborgene Mängel.

11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen.

12. Erklärt sich das Auktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte Fälschung)
zu annullieren, so erfolgt dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Aus solchen Kulanzfällen können für andere Fälle keine Ansprüche abgeleitet werden.

13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet. Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer. Der Ersteigerer bestätigt, über bestehende Ein- und Ausfuhrregeln unterrichtet worden zu sein. Gegenstände, die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingelagert werden. Übernimmt das Auktionshaus Verpackung, Handhabung, Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung des Auktionshauses und auf Kosten des Käufers.

14. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter verkauft. Der Käufer bzw. Ersteigerer hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Verkäufers bzw. Einlieferers und der Einliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer 5 hiervor bleiben vorbehalten.

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch das Auktionshaus geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Ausschliesslich die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen ist massgebend.

16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw. Käufer den Sitz des Auktionshauses Luzern-Stadt.

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