Lot

3385

PORTRAIT EINES GENERALLEUTNANTS, ehem. österr. Bundesheer, col. Fotografie 1938/39, in feldgrauer

In Historical & Miliary Interest

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PORTRAIT EINES GENERALLEUTNANTS, ehem. österr. Bundesheer, col. Fotografie 1938/39, in feldgrauer
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Berlin
PORTRAIT EINES GENERALLEUTNANTS, ehem. österr. Bundesheer, col. Fotografie 1938/39, in feldgrauer Uniform mit EK I 1914, 6-teiliger Feldspange u. entspr. Kragenspiegeln, verglast, in dkl.braunem Holzrahmen, dieser 50er/60er Jahre < 1008294F, Zustand: I-, Los: 3385, Bereich: Wehrmacht AllgemeinMindestpreis: 40 EUR
PORTRAIT EINES GENERALLEUTNANTS, ehem. österr. Bundesheer, col. Fotografie 1938/39, in feldgrauer Uniform mit EK I 1914, 6-teiliger Feldspange u. entspr. Kragenspiegeln, verglast, in dkl.braunem Holzrahmen, dieser 50er/60er Jahre < 1008294F, Zustand: I-, Los: 3385, Bereich: Wehrmacht AllgemeinMindestpreis: 40 EUR

Historical & Miliary Interest

Sale Date(s)
Venue Address
Motzstraße 15
Berlin
10777
Germany

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Mindestversandkosten 

Deutschland                  15€

Europa                           30€

Übersee/Overseas         50€

Important Information

15.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyers premium
Differnt tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country

The auctions houses'general terms & conditions apply.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Anwendungsbereich
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für die Besichtigung, die Versteigerung einschließlich Nachverkauf und die Abwicklung der durch die Versteigerung zustande gekommenen Vereinbarung durch BAhfG einschließlich deren Rückabwicklung.
2.2 Sinngemäße Anwendung
Soweit BAhfG Versteigerungen auf elektronischem Wege (online-Versteigerung) betreibt oder Waren freihändig verkauft, gelten diese AVB sinngemäß, soweit nicht „Besondere Geschäftsbedingungen“ (BVB-Online, BVB-Verkauf) etwas anderes bestimmen.
2.3 Fernabsatz
Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b – 312d BGB) finden keine Anwendungen,
2.4 Ermächtigung des Versteigerers
BAhfG bietet (mangels einer abweichenden ausdrücklichen Erklärung) die angebotenen Versteigerungsgegenstände auf Grundlage der vom Einlieferer erteilten Aufträge im Rahmen der von ihr durchgeführten Versteigerung im Namen und für Rechnung der Einlieferer an.
BAhfG ist vom Einlieferer bevollmächtigt, mit Wirkung für die Einlieferer als deren Vertreter sämtliche Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die für die Übertragung des Eigentums und/oder zur Übergabe an den Ersteigerer erforderlich sind oder damit zusammenhängen. BAfhG ist in gleicher Weise bevollmächtigt, Forderungen der Einlieferer einzuziehen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.
Es besteht kein Anspruch auf die Benennung des Auftraggebers/Einlieferers, es sei denn, dies ist in den AVB ausdrücklich vorgesehen.
2.5 Rechtswahl
Sämtliche Rechtsbeziehungen, auf die sich diese AVB erstrecken, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des internationalen Kaufrechts, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
2.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Ist der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von BAhfG, derzeit Berlin. In Aktivprozessen kann BAhfG einen hiervon abweichenden zulässigen Gerichtsort wählen.
3 Katalog
3.1 Katalogbeschreibungen
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden Sachen. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefügt ist oder auf eine solche verwiesen wird. Garantieerklärungen werden mangels einer anderen Erklärung im Namen des Einlieferers abgegeben. Kataloogbeschreibungen sind auch keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen Gegenstände eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prüfen. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht.
3.2 Preisangaben
Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.
4 Besichtigung
4.1 Besichtigungsmöglichkeiten
Alle Versteigerungsgegenstände können vor der Auktion, bzw. vor der Bestellung aus dem Katalog (auch Internet) in den Geschäftsräumen des BAhfG zu den im Katalog ausgewiesenen Zeiten eingehend besichtigt werden.
4.2 Prüfung von Eigenschaften
Über die Besichtigung hinausgehende Prüfungen der Beschaffenheit durch Ansichtssendungen, sind nach Absprache und gegen Sicherheitsleistung möglich.
5 Versteigerung
5.1 Aufruf
Nach Aufruf des einzelnen Versteigerungsloses und Nennung des Betrages für das erste Gebot (Mindestgebot) durch den Versteigerer beginnt die Versteigerung durch die Abgabe von Geboten durch die Anwesenden, Telefonbieter, sowie ev. Live-Bieter über das Internet.
5.2 Los
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern. BAhfG ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufzurufen.
5.3 Gebote
Gebote werden in deutscher Sprache und in Euro abgegeben.
5.3.1 Gebote Anwesender und Internet-Live-Bieter
Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigerers gelangt. Ein Übergebot, dass zeitgleich mit dem Zuschlag oder danach abgegeben wird, bleibt unbeachtet.
5.3.2 Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote werden vom BAhfG gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Es verpflichtet sich, nur eine Steigerungsstufe über dem nächst darunter liegenden Gebot auszunutzen (ca. 5-10%). Gebote wie, „oder“ und „maximal“ (für mehrere Lose), bleiben im Zweifel unberücksichtigt.

Schriftliche Gebote können vom Versteigerer unbeachtet bleiben, wenn sie nicht am Tag von dem Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind.
5.3.3 telefonische Gebote
Telefonisches Bieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich (Limit = 100.-EUR Ausruf) und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung oder für fehlerhafte telefonische Auskünfte, gleich welcher Art, übernommen.
5.3.4 Live Internetgebote
Live Bieten über das Internet ist nur nach vorheriger Anmeldung bei Lot-Tissimo und Freischaltung durch das BAhfG möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Internetverbindung übernommen.
5.3.5 Rücknahme von Geboten
Für das Zurückziehen von schon erteilten Gebotsaufträgen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR netto je Los erhoben, sofern der Rücktritt später als 5 Werktage vor der Auktion erfolgt. Generell bedarf es dazu der Schriftform.
5.3.6 Zurückweisung
Der Versteigerer darf Gebote ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ein Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot unwirksam ist oder vom Versteigerer unverzüglich zurückgewiesen wird.
5.3.7 Haftung
Bei der Vielzahl von Geboten kann es zu Eingabefehlern kommen, so dass ein Bieter, für ein schriftlich bebotenes Objekt möglicherweise keinen Zuschlag erhalten könnte. Eine Schadensersatzforderung schliessen wir in solchen Fällen grunsätzlich aus.
5.3.8 Untergebote
Untergebote werden auf Ausruf erhöht!
6 Zuschlag
6.1 Erteilung
Der Zuschlag erfolgt gegen Höchstgebot und wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird.
6.2 Verweigerung
Das BAhfG kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern, insbesondere wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist oder wenn der Bieter sich aus einer anderen Versteigerung des BAhfG in Zahlungsverzug ist oder er eine vereinbarte Sicherheit nicht leistet oder keine hinreichenden Referenzen anbieten kann.
6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
BAhfG kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Vorbehalten werden kann der Zuschlag insbesondere unter der Voraussetzung der Zustimmung des Einlieferers, der nicht sofortigen Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon und/oder ohne Vorhandensein oder Hinterlegung einer hinreichenden Kaufpreissicherheit. Vorbehalten werden kann der Zuschlag auch unter der Voraussetzung einer fehlenden schriftlichen Erklärung oder des fehlenden Nachweises, dass die versteigerten Gegenstände, die unter § 86a StGB fallen oder zumindest fallen können, ausschließlich für die unter 10 genannten zulässigen Zwecke verwendet werden.
Schlägt der Versteigerer unter Vorbehalt zu, bleibt der Bieter an sein Gebot für die Dauer von vier Wochen nach dem Zuschlag an sein Gebot gebunden. Die Annahme erfolgt mit Absendung der Annahmeerklärung des Versteigerers an die vom Bieter genannte Anschrift. Verstreicht die Frist ohne Annahmeerklärung, wird der Zuschlag gegenstandslos und der Versteigerer kann das Los erneut aufrufen.
Im Zweifel kann das BAhfG den Zuschlag endgültig versagen und das Los erneut aufrufen. Die bis dahin abgegebenen Gebote bleiben bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.
6.4 gleiche Gebote
Bei gleich hohem, schriftlichem Gebot entscheidet der Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs. Geben mehrere Personen zeitgleich ein gleich lautendes Angebot ab, entscheidet das Los.
6.5 Erneuter Aufruf
Uneinigkeit über das Höchstgebot oder begründete Zweifel am Zuschlag werden durch nochmaligen Aufruf des Loses behoben. Dies gilt auch, wenn versehentlich ein rechtszeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Einwände gegen den Zuschlag kann der Versteigerer unbeachtet lassen, wenn sie nicht sofort nach dem Zuschlag erhoben werden. Mit dem erneuten Aufruf erlischt ein erteilter Zuschlag.
6.6 Wirkung des Zuschlages
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer zustande. Auf die Anwesenheit des Ersteigerers bei Erteilung des Zuschlages kommt es nicht an. Maßgebend für den Zuschlagpreis ist das Versteigerungsprotokoll.
6.7 Person des Ersteigerers
Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen und dies ggf. zu belegen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten für die Abwicklung des durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrages zu speichern und dem Einlieferer mitzuteilen.
7 Kaufpreiszahlung
Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis an das BAhfG als Vertreter des Einlieferers zu entrichten.
7.1 Zusammensetzung
Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld von 15 % zusammen. Daneben können weitere Entgelte für Lagerung und Versand anfallen.
Bei der Versteigerung im Namen des Einlieferers ist vom Ersteigerer zusätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer auf das Aufgeld zu zahlen. Auslandslieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt befreit. Sobald diese erfüllt sind und der Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die gezahlte MwSt zurückerstattet. Das BAhfG ist berechtigt, zuwenig erhobene MwSt nachzufordern, falls die Finanzbehörde den ermäßigten Steuersatz nicht anerkennt.
7.2 Fälligkeit
Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag auf Gebote von Anwesenden sofort fällig.
Bei Zuschlag auf schriftliche und zulässige fernmündliche Gebote wird der Gesamtpreis 5 Werktage nach Absendung der Rechnung an die vom Ersteigerer mitgeteilte Anschrift fällig.
7.3 Zahlung
Zahlungen anwesender Bieter sind in bar oder mit unwiderruflich bankbestätigten Verrechnungsscheck zu leisten. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Erfüllung tritt erst mit unwiderruflicher Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto vom BAhfG ein. Macht BAhfG von einer vom Ersteigerer erteilten Einzugsermächtigung Gebrauch, tritt Erfüllung erst mit wirksamer Bestätigung des Versteigerers gegenüber seiner kontoführenden Bank ein. Bei Bezahlung durch Scheck oder Auslandsüberweisungen, hat der Käufer alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.
7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer
EG-Inländer, die von ihnen erworbene Versteigerungsgegenstände in das Ausland ausführen, erhalten die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, wenn sie binnen zwei Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegen. Versendet der Versteigerer die Versteigerungsgegenstände in das Ausland, kommt es auf den Ausfuhrnachweis nicht an, wenn die VAT-Nummer des Ersteigerers bei Erteilung des Versandauftrages angegeben worden ist.
7.5 Zurückbehaltungsrecht des Versteigerers
Die Herausgabe oder Lieferung, auch bei Zuschlag auf schriftliche Gebote, erfolgt frühestens nach vollständiger Erfüllung der Gesamtpreisforderung.
7.6 Eigentumsvorbehalt
Wird ein Gegenstand vor Erfüllung der Gesamtpreisforderung herausgegeben, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der Gesamtpreisforderung. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, die Ware bis dahin weiter zu veräußern oder Veränderungen daran vorzunehmen.
7.7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht des Ersteigerers
Der Ersteigerer kann gegen die Forderung auf Zahlung des Gesamtpreises nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung
Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist das BAhfG berechtigt, Finanzierungskosten wenigstens in Höhe v. 5% der Zuschlagsumme zu berechnen. Verweigert der Ersteigerer die Abnahme oder bezahlt er nach einmaliger Mahnung (Mahngebühr 15 €) nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen, kann das BAhfG wahlweise seine Rechte durch ein Inkassounternehmen geltend machen oder den Zuschlag widerrufen und die Gegenstände frei verkaufen oder erneut versteigern. Die Rechte des Ersteigerers erlöschen und er haftet für den etwaigen Mindererlös und dem Einlieferer und dem Versteigerer hieraus entstehenden Nachteile, insbesondere für die dadurch insgesamt verlorene Provision und sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang. Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch.
8 Abnahme Gefahrenübergang Einlagerung Versand
8.1 Abnahme
Der Ersteigerer ist mit Zuschlag zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgegenstandes verpflichtet. Der Versteigerer kann im Katalog oder im Versteigerungstermin abweichende Abholfristen angeben.
8.2 Gefahrenübergang
Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes sowie der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Ersteigerer über.
8.3 Versand
Die Einlagerung, Demontage, Montage und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Der Versteigerer haftet insoweit nur für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Spediteure und vergleichbare Unternehmer sind nicht Erfüllungsgehilfen des Versteigerers.
Der Versand erfolgt grundsätzlich im versicherten Paket. Mindestversandpauschale innerhalb Deutschlands ist 12 €
(Europa 25 €/Übersee 50 €), unabhängig von Wert oder Gewicht jeder registrierten Sendung! Der Käufer trägt sämtliche Versandkosten und auch die Versandgefahr.
Andere Versandformen können postalisch nicht ausreichend versichert werden. Folgende Varianten sind möglich: Selbstabholung, versicherter Versand, Beauftragung einer Spedition zu Lasten des Käufers oder Abschluss einer Einzelversandversicherung zu Lasten des Käufers. Auch für Inlandssendungen gilt: Porto und Versicherungskosten für Wertgut, sperriges oder zerbrechliches Gut werden individuell berechnet und können auch nachgefordert werden.
9 Gewährleistung / Haftung
9.1 Allgemein
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr für offene oder verdeckte Mängel oder das Vorliegen der im Katalog beschriebenen Beschaffenheiten. Bücher und Alben sind z.B. nicht auf Vollständigkeit geprüft, normale Gebrauchsspuren, Anmerkungen oder Ausstreichungen, werden z.B. im Katalog und beim Aufruf nicht erwähnt.
9.2 Gewährleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)
Die Versteigerungsgegenstände werden im Namen des Einlieferers versteigert. BAhfG selbst übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit von Gegenständen. Es verpflichtet sich, bei innerhalb der Gewährleistungsfristen von 12 Monaten nach vorbehaltloser Erteilung des Zuschlages vorgetragenen Mängelrügen, den Einlieferer zu informieren und diesem die Mängelrügen zu übermitteln.
9.3 Gewährleistung als Kommissionär
BAhfG haftet für Mängel nur in den Fällen der schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten; eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn BAhfG den Fehler infolge leichter Fahrlässigkeit nicht erkannte. Die Gewährleistungsansprüche sind in diesem Rahmen auf Ansprüche aus §§ 437 Nr. 3, 311a BGB beschränkt.
9.4 sonstige Haftung
Schäden, die aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern zwischen dem BAhfG und dem Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Ersteigerers.
BAhfG haftet Dritten nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und darüber hinaus nur im Rahmen der abgeschlossenen Auktionsversicherung. Die von der Versicherung geforderten Bedingungen über Sicherungen, Lagerung und Versand werden von BAhfG eingehalten. Bei Verlust, Zerstörung, etc. wird höchstens zum Limit laut Katalog, abzgl. der vereinbarten Provision erstattet.
10 Versteigerung von Gegenständen, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten
Solange der Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken (der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung) erwerben. Der Verkäufer bietet die im Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB zu benutzen.

 

Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass diese Gegenstände den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

11 Für die Versteigerung von nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und/oder nicht erlaubnispflichtiger Munition, sowie sonstiger Waffen gilt folgendes:
Abgabe nur an Personen mit vollendetem
18. Lebensjahr!

 

Abkürzungsverzeichnis


a. = an, am, auf
Abb. = Abbildung, -en
Abz. = Abzeichen
AK = Ansichtskarte
Alu. = Aluminium
Art. = Artillerie
Ausg. = Ausgabe
B. = Breite
BDM = Bund Deutscher Mädel
b. = bei
Bd. = Band
bedr. = bedruckt, -e, -es, -en, -em
beids. = beidseitig
brosch. = broschiert
Btl. = Bataillon
d. = der, die, das, den, dem, des
DA = Dienstauszeichnung
dat. = datiert
dekor. = dekorativ
dkl. = dunkel
div. = divers, -e
e. = ein, -e, -em, -en, -es
ehem. = ehemals, ehemalig, -e, -er
EK = Eisernes Kreuz
emaill. = emailliert
etw. = etwas
f. = für
Fa. = Firma
faks. = faksimiliert, -e
farb. = farbig
Form. = Format
FP = Feldpost
geb. = gebunden
gel. = gelaufen
gepr. = geprägt, gepreßt
ges. gesch. = gesetzlich geschützt
getr. = getragen
Gen.Ltn.=Generalleutnant
Gen.Maj.=Generalmajor
Gld. = Gold
Großf. = Großformat
H. = Höhe
Herst. = Hersteller
HJ = Hitlerjugend
HK = Hakenkreuz
Hld. = Halbleder
Hln. = Halbleinen
Hptm. = Hauptmann
Hrsg. = Herausgeber
hrsg. = herausgegeben
i. = im, in
ill. = illustriert
int. = international
inter. = interessant
jew. = jeweils
Jhd. = Jahrhundert
kart. = kartoniert
kl. = klein, -e, -es, -en, -em, -ere
Komp. = Kompanie
kpl. = komplett
Kte. = Karte
L. = Länge
l. = links
Ld. = Leder
lg. = lang, -e, -en, -em, -es
Ln. = Leinen
lt. = laut
Lt. = Leutnant
LW = Luftwaffe
m. = mit
NS = Nationalsozialismus
Ob.Ltn.=Oberleutnant
Obst.Ltn.=Oberstleutnant
Offz. = Offizier
o. J. = ohne Jahresangabe
Orig. = Original
OU = Original Unterschrift
PK = Postkarte
Pz. = Panzer
r. = rechts
RK = Ritterkreuz
Rs. = Rückseite
rs. = rückseitig
S. = Seite
sign. = signiert
Slb. = Silber
sow. = sowie
SA = Sturmabteilung
SS = Schutzstaffel
SStpl. = Sonderstempel
Stk. = Stück
Stpl. = Stempel
SU = Schutzumschlag
s/w = schwarz, weiß
Taf. = Tafel, -n
tw. = teilweise
u. = und
u.a. = unter anderem
Uffz. = Unteroffizier
usw. = und so weiter
v. = von
vergld. = vergoldet
versch. = verschieden, -e, -en
verslb. = versilbert
Vlg. = Verlag
Vs. = Vorderseite
vs. = vorderseitig
Widm. = Widmung
WK = Weltkrieg
z. = zur, zum

See Full Terms And Conditions