browse and buy art and antiques at auctions

Sale Date >

  • 16 Jun 2012 10am (9am UK time)

Venue Address

  • Schloss Sulzburg, Hauptstraße 62
  • Sulzburg
  • 79295
  • Germany
  • www.kaupp.de
  • auktionen@kaupp.de
  • Your enquiry has been sent.

    Close

    Sorry, an error occured.

    Try again? Close

    * Indicates a 'Required field', which must be filled in before we can process your message.

    Enquire about this auction Cancel
  • Tel: +49 763450380
Delivery Details

Asian, African & South American Art

Venue Address

  • Schloss Sulzburg, Hauptstraße 62
  • Sulzburg
  • 79295
  • Germany

Sale Date

  • 16 Jun 2012 10am (9am UK time)

Information



Buyers premium:
Buyers premium is 22 % plus German Value Added Tax (VAT). VAT is applied only to the auctioneer’s provision. The VAT ID system will be applicable for European buyers. A VAT refund is only possible for Non – European exports. In the case of exports to countries outside the Community, the value added tax on the total difference amount shall be refunded to the buyer as soon as the Auctioneer has received the necessary export and buyer documentation.

Here is a link to our ONLINE BIDDING FORM

Shipping:
We are pleased to organise the package and despatch of items purchased online or over the phone. Our packing is carried out in house by an experienced team. The transport will be done via German post (DHL) or Mail Boxes Etc. or if necessary via a specialised shipping firm.

Terms and Conditions

Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telephonischer

Art werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Mit den Ziffern in Klammern wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.

2. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können im Rahmen der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Sie sind ausnahmslos gebraucht. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Versteigerungsgegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Auch Katalogangaben begründen keine zugesicherten Eigenschaften oder eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte (§§ 443, 477 bgb) ergeben; auch begründet die Katalogbeschreibung über die Beschaffenheit keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung (§ 276 Absatz 1 bgb). Das Gleiche gilt für die im Katalog befindlichen Abbildungen. Diese Abbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung von dem Versteigerungsobjekt zu geben; sie sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte.

3. Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus Kaupp GmbH (im Folgenden «Versteigerer») wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Versteigerers, auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Alle Ansprüche an den Versteigerer verjähren ein Jahr nach der Übergabe des Versteigerungsgegenstandes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen.

3a. Zum Aufruf gelangende Bücher wurden nicht auf Vollständigkeit überprüft.

4. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.

5. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer muss den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

7. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen, und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an andere Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbieter unterrichtet. Gebote mit uv-Zuschlägen sind für Bieter acht Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.

8. Mit dem Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 24 % an den Versteigerer zu entrichten zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die mit einem * hinter dem Limitpreis gekennzeichneten Objekte wird zusätzlich die gesetzliche Einfuhr-Umsatzsteuer von 7 % auf den Nettopreis (Zuschlagspreis + Aufgeld) hinzugerechnet. Für Objekte, die nach dem Zuschlag wieder in die Schweiz gebracht werden, entfällt die Einfuhr-Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck (max. 1000 €) mit Vorlage der Scheckkarte sowie eines gültigen Personalausweises, Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer,die schriftlich oder telephonisch geboten haben, sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.

9. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Vom Eintritt des Verzuges an verzinst sich der Kaufpreis unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche mit monatlich 1 %. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Versteigerer nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Gegenstand. In diesem Fall ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf das Versteigerungsobjekt (Einliefererprovision und Aufgeld) sowie angefallener Kosten für Katalogabbildungen zu verlangen. Darüber hinaus haftet der Käufer für Transport-, Lager- und Versteigerungskosten bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Gegenstandes. Wird der Gegenstand in der nächsten oder übernächsten Auktion versteigert, so haftet der Käufer außerdem für jeglichen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer hat das Recht, ihn von weiteren Geboten in der Versteigerung auszuschließen und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser weiterzugeben.

10. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.

11. Die Herausgabe von gekauften Gegenständen an den Erwerber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Auktionshauses.

12. Der Käufer ist verpflichtet, die ersteigerten Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abzuholen. Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern, wobei der Käufer auch die Kosten notwendiger Versicherungen trägt. Lagert der Versteigerer die Sache bei sich ein, hat der Käufer nach Ablauf von 14 Tagen für die Einlagerung pro Objekt und Tag einen Kostenersatz von bis zu 8 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Verlangt der Käufer die Versendung des ersteigerten Gegenstandes, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versendung trägt der Käufer. Versandaufträge werden nur durchgeführt, wenn dem Versteigerer ein schriftlicher Versandauftrag vorliegt.

13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefüllt und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist nur die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.

13a. Ein schriftliches Gebot ist bindend und kann nicht widerrufen werden.

14. Telephonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Aufträge dieser Art können nur ausgeführt werden bei einem Limitpreis ab 250 €, wobei sich die Bieter verpflichten, mindestens den Limitpreis zu bieten. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telephonverbindung kann nicht übernommen werden.

15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder für den Freihandverkauf.

16. Erfüllungsort ist Sulzburg. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand Müllheim/Baden. Es gilt deutsches Recht. Das un-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

16a. Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Eigentümer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur Hälfte (2 % vom Zuschlagspreis). Sie ist auf der Rechnung separat ausgewiesen und wird gemäß § 26 Abs. 1 UrhG geschuldet bei Veräußerungen von Originaleneines Werkes der bildenden Künste, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist. Versteigerungsbedingungen

Delivery

Please call or email the auctioneer directly for full delivery information.
Auction Logo

Contact details

  • Schloss Sulzburg, Hauptstraße 62
  • Sulzburg
  • 79295
  • Germany
Go to lot

Auktionshaus Kaupp GmbH

Asian, African & South American Art

Lot 3039

Your enquiry has been sent.

Close

Sorry, an error occured.

Try again? Close

* Indicates a 'Required field', which must be filled in before we can process your message.

Enquire about this lot
Note: The auctioneer will not accept absentee bids using this form
Cancel

Description:

Fächermalerei Design for a fan. China circa 1900. Ink on paper. Signature and seal mark on the right. Passepartout.

China um 1900. Tusche auf Papier. Darstellung eines chinesischen Bauern, in den Händen eine Harke haltend, zu seinen Füßen ein Sack. Links chinesische Schriftzeichen. Rechts Signatur und Siegelmarke. H. 18,5, B. 45 cm. Passepartout.

Estimate:

€300

* The description of the above lot by the auctioneer in the language of the auction is the governing description. Any translation using Google translate is a guide only - its accuracy cannot be guaranteed and it is used at your own risk.

Ok