Briefmarken, Münzen, Kunst & Antiquitäten

by ArtPhil

30 Aug 2014 10:00 CEST (09:00 BST) Live Webcast Auction

Important Information

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an einer Auktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt. Dies gilt ebenfalls für Gebote per E-Mail oder für das Live-Bieten.

§ 1
Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
Die Versteigerung wird von ArtPhil Auctions in fremdem Namen und auf fremde Rechnung durchgeführt. Eigenware ist davon ausgenommen.
Der Auftraggeber erhält eine eigene Nummer anhand welcher im Einlieferungsverzeichnis dessen eingelieferte Ware eindeutig zuordenbar ist. Eigenware wird auf eigene Rechnung und in eigenem Namen veräußert. Erkennbar ist die Eigenware anhand einer gesonderten Nummer.

§2
Die Beschreibungen der einzelnen Lose werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen auf Rechercheergebnissen und Angaben der Einlieferer. Die Versteigerungsobjekte können vor der jeweiligen Auktion an einem separaten Besichtigungstermin und eine Stunde vor Auktionsbeginn besichtigt werden. ArtPhil Auctions übernimmt für Angaben im Katalog, Herkunft, Größe, Gewicht, Alter, Mängel, Beschädigungen etc. keine Gewähr oder Haftung. Sie werden versteigert wie besehen. Die Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften.


Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Startpreis. Die Steigerungsstufen betragen zwischen 5 und 10% des jeweiligen Gebotes. Wird nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebots kein Übergebot abgegeben erfolgt der Zuschlag.
Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall gilt das zuvor abgegebene Gebot als verbindlich. Werden bei schriftlichen Geboten durch mehrere Bieter gleichhohe Gebote abgegeben, so erhält der Erstbieter den Zuschlag. Besteht Unklarheit bei einem Zuschlag, so kann der Auktionator nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Tritt der Höchstbietende während der Versteigerung von seinem Gebot zurück, so kann der Auktionator den Zuschlag dem nächstniedrigeren Bieter erteilen oder den Artikel erneut aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr auf den Käufer über.
Jeder Bieter ersteigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sollte es sich bei dem Bieter um einen Kommissionär, so handelt dieser in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% inkl. 19% MwSt. und 1% Versicherungspauschale berechnet. Die MwSt. wird lediglich auf die Provision und damit auf die Inlandsleistung erhoben, somit ist sie für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Dies gilt nicht für Kunden der Europäischen Gemeinschaft mit einer MwSt.-ID-Nummer.

§4
Der Käufer erhält nach Auktion eine Rechnung per Post oder Mail, welche die Auktionsnummern, Bezeichnungen und Preise inkl. der in §3 aufgeführten Kosten enthält. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nach nachweislich geleisteter Zahlung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug so wird die Forderung nach erfolgloser Zahlungserinnerung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Das Auktionshaus ist nach eigenem Ermessen berechtigt die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder das Versteigerungsgut erneut zur Versteigerung zu bringen. , die Die ersteigerte Ware ist binnen 7 Tagen abzuholen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, so entstehen Lagerkosten, die wir mit 5 € pro Tag in Rechnung stellen. Auf Wunsch des Käufers ist der Versand mit Post oder DHL bzw. der Transport durch eine Fachspedition möglich. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert kalkuliert bzw. beim Transportunternehmen erfragt und zusammen mit dem Rechnungsbetrag erhoben.
Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Erst danach erfolgt die Auslieferung per Post, DHL bzw. die Beauftragung der Fachspedition. Diese setzt sich mit dem Käufer zwecks Absprache eines Anlieferungstermins in Verbindung.

§5
Sofern ArtPhil Auctions Objekte des Dritten Reiches versteigert, erfolgt dies alleine zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.

§6
Erfüllungsort ist Sinsheim.

§7
Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den Freiverkauf.

§8
Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so vereinbaren die Parteien schon jetzt diese durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.